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Vorsorge und Notfallplanung

Soldatenentschädigungsgesetz: Was deine Familie bei Einsatzunfall oder Tod bekommt

7 Minuten Lesezeit

Stirbt ein Soldat an einem Einsatzunfall oder an einer Wehrdienstbeschädigung, bekommt seine Familie deutlich mehr als nach einem Tod ohne dienstlichen Anlass. Seit dem 1. Januar 2025 kommen die Leistungen aus zwei Gesetzen: dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) mit monatlichen Ausgleichszahlungen und dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) mit Witwengeld, Waisengeld und einer einmaligen Entschädigung.

Gefaltete olivgrüne Feldjacke mit Briefumschlag, daneben ein Bilderrahmen und ein Rosmarinzweig

Dieser Beitrag ordnet beide Gesetze aus Sicht der Familie, nennt die Beträge mit Stand 1. Juli 2026 und zeigt, was trotzdem offen bleibt.

Wehrdienstbeschädigung und Einsatzunfall

Das SEG knüpft an die Wehrdienstbeschädigung an. Sie liegt vor, wenn eine Gesundheitsstörung verursacht wurde durch einen Unfall während des Wehrdienstes, durch den Dienst selbst oder die ihm eigentümlichen Verhältnisse, durch einen Angriff wegen des Soldatenstatus, durch gesundheitsschädigende Verhältnisse im Ausland oder durch einen Angriff bei Kriegshandlungen, Aufruhr oder Unruhen im Ausland (§ 3 Abs. 1 SEG).

Das SVG kennt zusätzlich den Einsatzunfall. Er liegt vor, wenn ein Soldat während einer besonderen Auslandsverwendung in Ausübung oder infolge seines Dienstes durch einen Unfall oder eine Erkrankung geschädigt wird (§ 87 Abs. 2 SVG). Besondere Auslandsverwendung ist vor allem ein Einsatz, für den ein Beschluss der Bundesregierung vorliegt (§ 87 Abs. 1 SVG). Für den Einsatzunfall gibt es eine eigene Einsatzversorgung. Die Leistungen nach dem SEG kommen dazu, sie werden nicht verdrängt (§ 87 Abs. 4 SVG).

Für Schädigungen vor dem 1. Januar 2025 gilt teilweise Übergangsrecht. Ob es für dich greift, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall (§§ 80 ff., § 89 SEG).

Was die Familie nach dem SEG bekommt

Ist der Tod Folge einer Wehrdienstbeschädigung, erhalten die Hinterbliebenen Leistungen nach dem SEG (§ 42 Abs. 1 SEG). Die Beträge steigen jedes Jahr zum 1. Juli um denselben Prozentsatz wie die gesetzlichen Renten (§ 13 SEG).

Wer Leistung (Stand 1.7.2026) Norm
Witwe oder Witwer 811 Euro monatlich, endet bei Wiederheirat § 43 Abs. 1 und 2 SEG
Witwe oder Witwer mit Kind unter 12 zusätzlich 50 Prozent des Referenzeinkommens des Verstorbenen § 43 Abs. 3 SEG
Halbwaise 433 Euro monatlich bis 27 § 44 Abs. 1 und 3 SEG
Vollwaise 703 Euro monatlich bis 27 § 44 Abs. 2 und 3 SEG
Eltern 324 Euro monatlich je verstorbenem Kind, bei zwei Elternteilen je die Hälfte, nur ab 60, bei voller Erwerbsminderung oder wenn Arbeit unzumutbar ist § 45 SEG
Wer die Bestattung bezahlt Kosten bis zu einem Siebtel der jährlichen Bezugsgröße § 48 SEG
Wer die Überführung bezahlt notwendige und angemessene Kosten § 47 SEG

Der Zuschlag von 50 Prozent des Referenzeinkommens gilt auch, wenn die Witwe ein Kind mit Behinderung erzieht oder selbst voll erwerbsgemindert ist. Ab der Regelaltersgrenze sind es 30 Prozent (§ 43 Abs. 3 SEG). Auf diesen Zuschlag werden andere Hinterbliebenenleistungen teilweise angerechnet, etwa eine Witwenrente, gekürzt um 14 Prozent (§ 43 Abs. 4 SEG). Die 811 Euro selbst bleiben davon unberührt.

Alle Leistungen nach dem SEG gibt es nur auf Antrag (§ 8 Abs. 1 SEG). Während der Dienstzeit kann die Bundeswehr das Verfahren auch selbst einleiten (§ 8 Abs. 2 SEG). Nach dem Tod stellt die Familie den Antrag. Sie sollte deshalb wissen, wo Dienstunterlagen, Bescheide und ärztliche Befunde liegen. Ansprechpartner für Hinterbliebene ist der Sozialdienst der Bundeswehr.

Unverheiratete Partner bekommen die 811 Euro nur in einem Fall: wenn sie ein gemeinsames Kind betreuen und dafür auf Arbeit verzichten, und nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden (§ 50 SEG).

Was das SVG zusätzlich zahlt

Einmalige Entschädigung

Stirbt ein Soldat an einem Unfall, bei dem er sich einer besonderen Lebensgefahr ausgesetzt hat, oder an einem rechtswidrigen Angriff, erhalten Witwe oder Witwer und Kinder zusammen 100.000 Euro. Gibt es keine, erhalten die Eltern und die übrigen Kinder 40.000 Euro (§ 85 Abs. 3 SVG). Bei einem Einsatzunfall gilt das entsprechend (§ 89 SVG).

Überlebt der Soldat und ist dauerhaft um mindestens 50 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, bekommt er selbst 150.000 Euro (§ 85 Abs. 1 SVG).

Laufende Versorgung wie bei Berufssoldaten

Nach einem tödlichen Einsatzunfall wird die Familie eines Soldaten auf Zeit oder eines Wehrdienstleistenden so gestellt wie die Familie eines Berufssoldaten, der an einem Dienstunfall gestorben ist (§ 58 Abs. 4 SVG). Das ist der wichtigste Unterschied zum Tod ohne dienstlichen Anlass. Dann gibt es Witwengeld statt nur Sterbegeld und Unterstützung.

Gerechnet wird mit einem erhöhten Unfallruhegehalt: 80 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe (§ 58 Abs. 4 SVG, § 37 BeamtVG). Bei Mannschaften zählt mindestens die Besoldungsgruppe A 6. Davon bekommt die Witwe 60 Prozent und jedes Kind 30 Prozent (§ 39 Abs. 1 BeamtVG, über § 59 Abs. 1 SVG). Zusammen dürfen Witwen- und Waisengeld das Unfallruhegehalt nicht übersteigen, sonst wird anteilig gekürzt (§ 25 BeamtVG). Die Familie ist dann auch beihilfeberechtigt (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 SG).

Das Sterbegeld nach dem SVG bleibt. Ein Sterbegeld nach dem SEG wird nur gezahlt, soweit es höher ist (§ 49 Abs. 3 SEG).

Verwundet im Einsatz: die Schutzzeit

Überlebt ein Soldat einen Einsatzunfall schwer verletzt, schützt ihn das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz. Die Schutzzeit beginnt mit der Feststellung des Einsatzunfalls und dauert, solange Behandlung oder Qualifizierung nötig ist (§ 4 Abs. 1 EinsatzWVG). In der Regel endet sie spätestens fünf Jahre nach Beginn der Leistungen, verlängerbar um bis zu drei Jahre und höchstens bis zum 65. Geburtstag (§ 4 Abs. 3 EinsatzWVG). In dieser Zeit darf er wegen einsatzbedingter Dienstunfähigkeit nur auf eigenen Antrag entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden (§ 4 Abs. 2 EinsatzWVG). Endet die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit in der Schutzzeit, tritt er in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein, wenn er nicht schriftlich widerspricht. Er behält damit die Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit (§ 6 Abs. 1 und 2 EinsatzWVG).

Was trotzdem offen bleibt

Die Leistungen hängen daran, dass der Tod als Folge einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Einsatzunfalls anerkannt wird. Nicht jeder Tod im Dienst ist eine Wehrdienstbeschädigung: Eine Krankheit ohne dienstliche Ursache fällt nicht darunter.

Für diese Fälle gilt die normale Hinterbliebenenversorgung, und die ist für Familien von Soldaten auf Zeit schmal. Was dann gezahlt wird, steht im Beitrag Hinterbliebenenversorgung bei der Bundeswehr. Eine private Absicherung, die unabhängig von der Ursache zahlt, schließt genau diese Lücke. Prüfe bei jedem Vertrag, ob er auch bei Tod im Einsatz leistet. Zahlt eine Versicherung wegen Kriegshandlungen in einer besonderen Auslandsverwendung nicht, kann ein Ausgleich des Bundes in angemessenem Umfang greifen. Den Ausgleich für die ausgefallene Versicherung bekommt die Person, die im Vertrag begünstigt ist (§ 86 Abs. 1 und 3 SVG). Was eine Kriegsklausel dabei bedeutet, erklärt unsere Seite zur Unfallversicherung für Soldaten.

Häufige Fragen

Was bekommt die Witwe nach dem Soldatenentschädigungsgesetz?

811 Euro monatlich, Stand 1. Juli 2026 (§ 43 SEG). Erzieht sie ein Kind unter 12, kommen 50 Prozent des Referenzeinkommens des Verstorbenen dazu. Die Zahlung endet bei Wiederheirat.

Gibt es eine einmalige Zahlung, wenn ein Soldat im Einsatz stirbt?

Ja. Witwe oder Witwer und Kinder erhalten zusammen 100.000 Euro, wenn der Tod auf einen Einsatzunfall, einen Unfall unter besonderer Lebensgefahr oder einen rechtswidrigen Angriff zurückgeht (§ 85 Abs. 3, § 89 SVG).

Bekommt die Familie eines Soldaten auf Zeit Witwengeld?

Nach einem tödlichen Einsatzunfall ja, berechnet wie bei einem Berufssoldaten mit erhöhtem Unfallruhegehalt (§ 58 SVG). Ohne dienstlichen Anlass gibt es kein Witwengeld, sondern Sterbegeld, eine Unterstützung auf Antrag und gegebenenfalls eine gesetzliche Witwenrente.

Steigen die Beträge?

Ja. Die festen Monatsbeträge nach dem SEG steigen mit dem aktuellen Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 13 SEG). Das Referenzeinkommen, nach dem sich ein Zuschlag bemisst, folgt den Löhnen (§ 39 Abs. 4 SEG). Die einmaligen Entschädigungen nach dem SVG sind feste Beträge.

Was gilt für unverheiratete Partner?

Sie bekommen die monatliche Ausgleichszahlung nur, wenn sie ein gemeinsames Kind in dessen ersten drei Lebensjahren betreuen und dafür auf Arbeit verzichten (§ 50 SEG). Witwengeld und die einmalige Entschädigung für Ehegatten stehen ihnen nicht zu.

Die Lücke ausrechnen lassen

Wir zeigen dir, was deine Familie in beiden Fällen bekäme, mit und ohne dienstlichen Anlass, und wo eine private Absicherung sinnvoll ist. Vor einem Einsatz gehört dazu auch die Kaltstartakte.

Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.

Rechtsstand: 27.09.2026, Soldatenentschädigungsgesetz (Beträge nach der Anpassungsverordnung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 185), Soldatenversorgungsgesetz (Fassung ab 1.1.2025), Beamtenversorgungsgesetz, Soldatengesetz, Einsatz-Weiterverwendungsgesetz. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Stelle.

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