Pflegepflichtversicherung
für Soldaten
Die einzige Pflichtversicherung für Soldaten
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Die Pflegepflicht-versicherung für Soldaten
Weshalb benötigen Soldaten eine Pflegepflicht-versicherung?
Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Seit dem gilt eine Versicherungspflicht für alle krankenversicherten Personen.
Als Soldat, unabhängig ob Zeitsoldat (SaZ) und Berufssoldat (BS) erhält man die truppenärztliche Versorgung. Diese ist quasi die Krankenversicherung der Soldaten und ähnelt sehr stark der Heilfürsorge für Polizisten.
Die truppenärztliche Versorgung der Soldaten enthält nicht die Pflegepflichtversicherung
Diese muss separat abgeschlossen werden. Verstößt man gegen diesen Grundsatz, droht ein Bußgeld. FWDL sind davon ausgenommen. Soldaten auf Zeit und Eignungsübende, müssen ab der wirksamen Ernennung zum Soldaten auf Zeit, den Nachweis gegenüber dem Dienstherrn erbringen. Bis zu vier Wochen haben Sie dazu Zeit.
Diese Versicherung kann man über die gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Beispiel:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Zeitsoldat ohne Kind: Grundgehalt: 1.668,- €, Beitragssatz: 3,05 % → monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 59,87 € (Stand 2023)
Private Krankenversicherung:
18-jähriger, gesunder Zeitsoldat: monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 25,07 € (DBV Stand 2023)
Was macht eine Pflegepflichtversicherung überhaupt?
Im Grunde ist es ein Teilschutz gegen das wirtschaftliche Risiko ein Pflegefall zu werden. Es gibt, abhängig vom Pflegegrad, Geld, um ein Teil der Kosten daraus decken zu können. Die Details findet man im SGB XI. Der Plan ist, dass die finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um im Pflegefall über die Art der Pflege frei entscheiden zu können.
Denn gepflegt zu werden kostet Geld. Egal ob professionelle Fachkräfte, die bezahlt werden müssen, pflegende Angehörige, denen man zumindest eine Anerkennung zahlen möchte oder sogar die stationäre Pflege in einer Einrichtung. Dem Staat ist die Notwendigkeit der Pflegeabsicherung durch u.a. die deutlich steigende Lebenserwartung, sehr bewusst. Darum hat er es auch als Pflichtversicherung verankert.
Die Pflegepflichtversicherung für Soldaten
Weshalb benötigen Soldaten eine Pflegepflichtversicherung?
Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Seit dem gilt eine Versicherungspflicht für alle krankenversicherten Personen.
Als Soldat, unabhängig ob Zeitsoldat (SaZ) und Berufssoldat (BS) erhält man die truppenärztliche Versorgung. Diese ist quasi die Krankenversicherung der Soldaten und ähnelt sehr stark der Heilfürsorge für Polizisten.
Die truppenärztliche Versorgung der Soldaten enthält nicht die Pflegepflichtversicherung
Diese muss separat abgeschlossen werden. Verstößt man gegen diesen Grundsatz, droht ein Bußgeld. FWDL sind davon ausgenommen. Soldaten auf Zeit und Eignungsübende, müssen ab der wirksamen Ernennung zum Soldaten auf Zeit, den Nachweis gegenüber dem Dienstherrn erbringen. Bis zu vier Wochen haben Sie dazu Zeit.
Diese Versicherung kann man über die gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Beispiel:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Zeitsoldat ohne Kind: Grundgehalt: 1.668,- €, Beitragssatz: 3,05 % → monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 59,87 € (Stand 2023)
Private Krankenversicherung:
18-jähriger, gesunder Zeitsoldat: monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 25,07 € (DBV Stand 2023)
Was macht eine Pflegepflichtversicherung überhaupt?
Im Grunde ist es ein Teilschutz gegen das wirtschaftliche Risiko ein Pflegefall zu werden. Es gibt, abhängig vom Pflegegrad, Geld, um ein Teil der Kosten daraus decken zu können. Die Details findet man im SGB XI. Der Plan ist, dass die finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um im Pflegefall über die Art der Pflege frei entscheiden zu können.
Denn gepflegt zu werden kostet Geld. Egal ob professionelle Fachkräfte, die bezahlt werden müssen, pflegende Angehörige, denen man zumindest eine Anerkennung zahlen möchte oder sogar die stationäre Pflege in einer Einrichtung. Dem Staat ist die Notwendigkeit der Pflegeabsicherung durch u.a. die deutlich steigende Lebenserwartung, sehr bewusst. Darum hat er es auch als Pflichtversicherung verankert.

Zusatzversicherung
Ist eine Pflegepflichtversicherung ausreichend?
Wie bereits geschrieben ist eine Pflegepflichtversicherung nur ein Teilschutz. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten einer Pflege, die Versicherungsleistungen teils deutlich übersteigen. Hier kommen die privaten Zusatzversicherungen ins Spiel. Es gibt drei Varianten:
- PflegeRentenversicherung, wenn man pflegebedürftig wird, zahlt die Versicherung je nach Hilfebedarf eine monatliche Rente.
- Pflegekostenversicherung, die nach Vorleistung der sozialen oder privaten Pflege(pflicht)versicherung die verbleibenden Kosten erstattet. Je nach Tarif werden die Restkosten ganz oder teilweise übernommen. Es ist ein Nachweis der Ausgaben notwendig.
- Pflegetagegeldversicherung, von der gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt wird. Die Höhe der Versicherungsleistung ist damit unabhängig von den tatsächlichen Kosten
Die selbstbestimmte Pflege
Die Pflegepflichtversicherung gibt den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder aber Geld beziehen wollen, welches sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können.
Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Allerdings deckt die soziale Pflegepflichtversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst.
Die Pflegepflichtversicherung wird auch als “Teilkostenversicherung” bezeichnet. Im elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegepflichtversicherung.
Pflegebedürftigkeit kann jede und jeden treffen
Oft kommt der Pflegefall überraschend und bedeutet eine große Umstellung für die gesamte Familie. Die meisten Menschen, die plötzlich auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, wollen diese so lange wie möglich zu Hause und in ihrem familiären Umfeld erhalten.
Bei allen Entscheidungen, die dann zu treffen sind, sollten die Wünsche der Pflegebedürftigen im Vordergrund stehen und nicht die Sorge darum, welche Art der Pflege und Betreuung finanziell tragbar ist.
Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll.