Dienst- & Berufsunfähigkeit
Dienstunfähigkeit verstehen und absichern.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Dienst tun kann, verliert nicht nur den Dienstposten, sondern häufig auch die Planungsgrundlage für Familie und Finanzierung. Wir ordnen deine Versorgungslage ein und prüfen, welche Absicherung dazu passt.
Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.
Die Lage in Kürze
- Wen es betrifft
- Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienstleistende
- Rechtsgrundlage
- § 44 Abs. 3 und 4 SG für Berufssoldaten, § 55 SG für Soldaten auf Zeit
- Kernfrage
- Reicht die Versorgung des Dienstherrn, um den Lebensstandard zu halten?
- Unsere Rolle
- Versicherungsmakler – wir vermitteln, wir sind nicht Risikoträger

Worum es geht
Was Dienstunfähigkeit im Soldatenberuf bedeutet.
Die Absicherung der Dienstunfähigkeit ist in aller Regel ein Baustein einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift, wenn die eigene Arbeitskraft dauerhaft verloren geht. Besonders relevant wird das, wenn Soldatin oder Soldat Allein- oder Hauptverdienende sind – und noch einmal deutlicher, wenn eine Immobilienfinanzierung läuft oder geplant ist. Dann steht das gesamte finanzielle Gefüge auf der Arbeitskraft. Wie sich dieses Gefüge aufbauen lässt, steht unter Vermögensaufbau für Soldaten.
Der Dienstherr leistet im Fall der Dienstunfähigkeit – aber die Kriterien sind eng und die Höhe hängt stark von Status und Dienstzeit ab. Ob daraus eine Versorgungslücke entsteht, lässt sich nur an deinen konkreten Zahlen beantworten. Genau das machen wir im Erstgespräch: Status, Laufbahn, bestehende Verträge und Fixkosten nebeneinanderlegen. Dazu gehört auch, was nach der Dienstzeit gilt – dafür ist die Krankenversicherung mit Anwartschaft der zweite Baustein.
Warum der Zeitpunkt eine Rolle spielt
- Eintrittsalter und Gesundheitszustand fließen in die Beitragskalkulation ein. Wer früh abschließt, sichert sich in der Regel günstigere Konditionen.
- Dienstspezifische Risiken werden nicht von jedem Tarif gleich behandelt. Die Bedingungswerke unterscheiden sich hier erheblich.
- Nach dem Dienst geht das Leben weiter. Eine Absicherung, die beim Ausscheiden endet, löst das Problem nur zur Hälfte.
Und wo steht das?
Berufssoldaten – § 44 Soldatengesetz (Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand): Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd dienstunfähig ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn die Wiederherstellung seiner Fähigkeiten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist. Die Feststellung erfolgt auf Grundlage des Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr.
Soldaten auf Zeit – § 55 Soldatengesetz (Entlassung): Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist. § 44 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 gelten entsprechend.
Was der Dienstherr zahlt
Die Versorgung greift. Sie ist nur gedeckelt.
Dienstunfähigkeit ist kein Randfall. Von den 55.900 Neupensionierungen nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht entfielen 2024 rund 17 Prozent auf Dienstunfähigkeit (Auswertung von Franke & Bornberg, Stand 2026; die Statistik fasst Beamte und Soldaten zusammen).
Bei dauernder Dienstunfähigkeit wird ein Berufssoldat nach § 44 SG in den Ruhestand versetzt. Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach Dienstzeit und letztem Amt. Wer früh ausscheidet, hat wenige Dienstjahre gesammelt, und genau dann fällt es am niedrigsten aus.
Bei Soldaten auf Zeit endet das Dienstverhältnis mit der Entlassung nach § 55 SG. Danach greifen die Übergangsgebührnisse nach § 16 SVG: 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats. Wie lange sie gezahlt werden, hängt an der abgeleisteten Wehrdienstzeit.
- 4 bis unter 5 Jahre – 12 Monate
- 8 bis unter 9 Jahre – 36 Monate
- ab 12 Jahren – 60 Monate
Dann endet die Zahlung. Die Übergangsgebührnisse sind eine Brücke ins zivile Leben, keine Rente. Wer mit Mitte zwanzig dienstunfähig wird, steht nach spätestens fünf Jahren ohne diese Zahlung da, und zwar mit einer Krankengeschichte, die einen späteren Vertrag teuer oder unmöglich macht.
Liegt eine Wehrdienstbeschädigung vor, kommen Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz dazu, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Das ist der Sonderfall. Der Normalfall ist Krankheit ohne dienstliche Ursache, und dafür greift das SEG nicht.
Absicherungstiefe
Drei Ausbaustufen, ein Grundgedanke.
Welche Stufe sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Fixkosten und bestehenden Ansprüchen ab. Die Einordnung nehmen wir gemeinsam vor.
Lebensstandard
Ausrichtung an einem Absicherungsniveau, das sich am Nettogehalt orientiert – mit langem Endalter und vertraglich vereinbarten Leistungssteigerungen.
Existenzminimum
Grundlage sind die monatlichen Fixkosten abzüglich gesetzlicher Renten und Versorgungsleistungen des Dienstherrn.
Einstieg
Niedrige Absicherungssumme, um den aktuellen Gesundheitszustand zu sichern und spätere Erhöhungen nicht durch Krankheit oder Unfall zu verlieren.
Vertragsqualität
Warum bei diesen Verträgen das Kleingedruckte entscheidet.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Die Dienstunfähigkeit stellt dagegen der Dienstherr fest, nach seinen Kriterien und ohne festen Prozentsatz. Beides kann auseinanderfallen: Du bist entlassen und nach der Definition des Versicherers trotzdem nicht berufsunfähig.
Die Verbindung zwischen beidem ist die Dienstunfähigkeitsklausel. Es gibt sie in zwei Ausführungen, und der Unterschied steht selten im Prospekt.
- Echte DU-Klausel: Die Feststellung des Dienstherrn gilt als Berufsunfähigkeit. Zu erkennen an Formulierungen wie „gilt als“ oder „unwiderlegbare Vermutung“. Der Versicherer prüft höchstens noch, ob die Entlassung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist.
- Unechte DU-Klausel: Der Versicherer leistet, wenn Dienstunfähigkeit vorliegt und die gesundheitliche Beeinträchtigung dafür ursächlich ist. Dieses „und“ ist ein zweites Prüfungsrecht. Es kann dazu führen, dass du entlassen bist und trotzdem keine Rente bekommst.
Nicht jeder Anbieter führt eine echte Klausel. Sie ist das Erste, worauf wir im Bedingungswerk schauen. Danach: Läuft der Vertrag nach dem Ausscheiden als Berufsunfähigkeitsschutz weiter? Gibt es Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung? Wie eng ist das Nachprüfungsrecht gefasst?
So gehen wir vor
Vom Erstgespräch bis zur laufenden Begleitung.
Versorgungslage klären
Status, Laufbahn, Dienstzeit, bestehende Verträge und Ansprüche.
Bedarf beziffern
Fixkosten, Finanzierungen, Familie – daraus ergibt sich die Lücke.
Tarife vergleichen
Wir vergleichen die Tarife der führenden Anbieter und prüfen die Bedingungswerke.
Dokumentieren & begleiten
Nachvollziehbare Empfehlung, Umsetzung, spätere Anpassung bei Statuswechsel.
Häufige Fragen
Deine Fragen. Klare Antworten.
Reicht die Versorgung des Dienstherrn nicht aus?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob und in welcher Höhe geleistet wird, hängt von Status, Dienstzeit und den Umständen der Dienstunfähigkeit ab. Ob daraus eine Lücke entsteht, zeigt der Abgleich mit deinen tatsächlichen Fixkosten.
Wie lange werden Übergangsgebührnisse gezahlt?
Sie betragen 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats. Die Dauer richtet sich nach der Wehrdienstzeit: nach vier Jahren zwölf Monate, nach acht Jahren 36 Monate, ab zwölf Jahren 60 Monate. Danach endet die Zahlung (§ 16 Abs. 2 und 3 SVG).
Was unterscheidet Dienstunfähigkeit von Berufsunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit ist ein dienstrechtlicher Begriff und wird vom Dienstherrn festgestellt. Berufsunfähigkeit ist ein versicherungsvertraglicher Begriff. Tarife für Soldaten enthalten deshalb regelmäßig eine Klausel, die die Feststellung des Dienstherrn anerkennt. Wie weit diese Klausel reicht, unterscheidet sich je nach Bedingungswerk.
Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel?
Bei einer echten DU-Klausel gilt die Feststellung des Dienstherrn als Berufsunfähigkeit. Der Versicherer prüft nicht zusätzlich, ob du auch im Sinne seiner Bedingungen berufsunfähig bist. Bei einer unechten Klausel behält er sich diese zweite Prüfung vor. Dann kann der Fall eintreten, dass du entlassen bist und trotzdem keine Rente bekommst.
Was passiert, wenn ich die Bundeswehr verlasse?
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Es gibt Verträge, die nach dem Ausscheiden als Berufsunfähigkeitsschutz weiterlaufen. Wir prüfen das vor der Empfehlung, weil ein Vertrag, der mit der Dienstzeit endet, nur die halbe Antwort ist.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Ja. Die Gesundheitsprüfung ist Teil der Risikoprüfung. Wo es sinnvoll ist, arbeiten wir mit anonymen Risikovoranfragen, damit eine Ablehnung nicht in Registern auftaucht.
Was kostet mich die Beratung?
Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.
Wie lange dauert das?
Das Erstgespräch dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Wie lange die Umsetzung dauert, hängt vom Anbieter und vom Ergebnis der Risikoprüfung ab – feste Zusagen machen wir dazu nicht.
Weitere Schwerpunkte
Was sonst noch zu deinem Dienstweg gehört.
Erstgespräch
Lass uns deine Versorgungslage durchgehen.
Wir schauen uns an, was der Dienstherr im Ernstfall leistet, was davon übrig bleibt und welche Lücke tatsächlich zu schließen ist. Wenn du gerade erst ernannt wurdest, klären wir im selben Termin die Pflegepflichtversicherung mit.
Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.