Unfallversicherung

Unfallversicherung – der Dienstherr zahlt nur im Dienst.

Passiert dir im Dienst etwas, greift die Unfallfürsorge nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Passiert dir dasselbe beim Motorradfahren am Wochenende, greift sie nicht. Und viele private Tarife nehmen genau den Teil wieder heraus, der für Soldaten zählt: den Einsatz.

Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Produktgesellschaft vergütet. Du zahlst dieselben Konditionen wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.

Die Lage in Kürze

Im Dienst
Unfallfürsorge des Dienstherrn nach dem Soldatenversorgungsgesetz
In der Freizeit
Keine Unfallfürsorge – und die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Soldaten nicht
Der wunde Punkt
Kriegs- und Einsatzklausel: Standardtarife schließen Einsätze regelmäßig aus
Die stille Falle
Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität

Worum es geht

Wo die Fürsorge des Dienstherrn endet.

Als Soldatin oder Soldat stehst du bei einem Dienstunfall nicht schlecht da. Die Unfallfürsorge des Dienstherrn nach dem Soldatenversorgungsgesetz übernimmt die Heilbehandlung, kann einen Unfallausgleich zahlen und führt bei bleibenden Folgen bis zum Unfallruhegehalt. Für Schädigungen, die auf einen Auslandseinsatz zurückgehen, gibt es zusätzlich die erweiterte Einsatzversorgung und – wenn du deswegen nicht weiterdienen kannst – die Schutzzäune des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes.

Das ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist der Rest deines Lebens.

Ein Dienstunfall ist ein Unfall in Ausübung oder infolge des Dienstes. Der Sturz von der Leiter beim Dachausbau ist keiner. Der Motorradunfall auf dem Weg in den Urlaub ist keiner. Der Bandscheibenvorfall beim Umzug ist keiner. Und anders als Arbeitnehmer bist du auch nicht über eine gesetzliche Unfallversicherung aufgefangen – die Berufsgenossenschaften sind für Soldaten nicht zuständig. Für alles, was außerhalb des Dienstes passiert, gibt es also genau eine Absicherung: die, die du selbst abschließt.

Das ist keine theoretische Lücke. Der weit überwiegende Teil aller Unfälle passiert nicht im Beruf, sondern zu Hause, im Straßenverkehr und beim Sport. Genau dort, wo dich niemand auffängt.

Der eigentliche Knackpunkt

Warum Standardtarife im Einsatz aussteigen.

Nimm einen beliebigen Unfallversicherungstarif aus dem Vergleichsportal und lies die Ausschlüsse. Dort steht in aller Regel ein Satz, der sinngemäß lautet: nicht versichert sind Unfälle, die durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.

Für die meisten Versicherten ist das eine Formel, die nie relevant wird. Für dich ist es der Kern der Sache.

Viele Bedingungswerke kennen eine Abmilderung, die sogenannte passive Kriegsklausel: Wer von Kriegsereignissen im Ausland überrascht wird, bleibt noch eine begrenzte Zeit versichert, damit die Ausreise möglich ist. Das hilft der Urlauberin, die in einen Konflikt gerät. Es hilft dir nicht, wenn du in einen Einsatz verlegt wirst – denn dann wirst du nicht überrascht, du bist planmäßig dort.

Wie Kriegsklauseln in Unfall-, DU- und Lebensversicherung aufgebaut sind und was du vor einem Einsatz prüfst, steht im Ratgeber Kriegsklausel: Was deine Versicherungen im Einsatz leisten.

Zwischen „gar nicht versichert“ und „voll versichert“ liegen deshalb mehrere Zwischenstufen, und sie unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich:

  • Tarife, die Einsätze vollständig ausschließen.
  • Tarife mit passiver Kriegsklausel, die bei einer Verlegung nicht greift.
  • Tarife, die Einsätze im Rahmen von Mandaten der Vereinten Nationen, der NATO oder der EU einschließen, teils gegen Beitragszuschlag, teils mit Anzeigepflicht vor der Ausreise.
  • Tarife, die den Einschluss auf bestimmte Regionen oder Einsatzarten begrenzen.

Welche Stufe in deinem Vertrag steht, siehst du weder am Beitrag noch am Testsiegel. Es steht in den Bedingungen, und dort ist es üblicherweise zwei Klicks von der Produktseite entfernt.

Bedingungen

Woran es sonst noch hängt.

Die Einsatzfrage ist die soldatenspezifische. Daneben entscheiden fünf Stellschrauben darüber, ob ein Vertrag im Ernstfall trägt – bei jedem Versicherten, aber mit Folgen, die bei einem körperlich fordernden Beruf schwerer wiegen.

Die Gliedertaxe

Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils angesetzt wird. Zwischen einer einfachen und einer verbesserten Gliedertaxe liegen bei derselben Verletzung schnell zweistellige Prozentpunkte – und der Prozentsatz multipliziert sich mit der Versicherungssumme.

Die Progression

Sie sorgt dafür, dass die Leistung bei schweren Folgen überproportional steigt. Eine hohe Progression auf eine kleine Grundsumme sieht im Vergleich gut aus und zahlt bei mittleren Invaliditätsgraden wenig. Die Grundsumme ist die wichtigere Zahl.

Der Mitwirkungsanteil

Wirken Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mit, wird die Leistung anteilig gekürzt. Viele Tarife setzen dort ab 25 Prozent an. Bessere Bedingungen kürzen erst ab 50 Prozent oder verzichten in bestimmten Grenzen ganz darauf. Für jemanden mit dienstlich vorbelastetem Bewegungsapparat ist das kein Detail.

Die Fristen

Das ist die Stelle, an der Ansprüche am häufigsten still verfallen. Die Invalidität muss innerhalb einer vertraglich bestimmten Frist nach dem Unfall eingetreten und ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Wer die ärztliche Feststellung zu spät einholt, verliert den Anspruch, auch wenn die Verletzung unstrittig ist. Ob dein Vertrag hier die knappen gesetzlichen Standardfristen nutzt oder verlängerte, entscheidet mehr Fälle als die Höhe der Versicherungssumme.

Die Nebenleistungen

Bergungs- und Rettungskosten, kosmetische Operationen, Reha-Beihilfe, Infektionen über Wunden, Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Eigenbewegungs- und Kraftanstrengungsschäden. Einzeln betrachtet Kleinbeträge, in der Summe der Unterschied zwischen einem Vertrag, der reagiert, und einem, der ablehnt.

Abgrenzung

Unfallversicherung ist nicht Arbeitskraftabsicherung.

Diese Verwechslung kostet Geld, und sie kommt häufig vor. Eine Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Sie leistet nicht, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst, ohne dass ein Unfall vorliegt.

Der weit überwiegende Teil aller Dienst- und Berufsunfähigkeitsfälle geht aber nicht auf Unfälle zurück, sondern auf Erkrankungen – psychische Leiden, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Krebs, Herz-Kreislauf. Gegen die richtet eine Unfallversicherung nichts aus.

Beide Verträge decken also verschiedene Dinge ab, und keiner ersetzt den anderen. Wenn dein Budget begrenzt ist und du zwischen beiden wählen musst, ist die Reihenfolge in aller Regel eindeutig: zuerst die Absicherung der Arbeitskraft, dann die Unfallversicherung. Wir sagen dir das auch dann, wenn dabei der kleinere Vertrag für uns herauskommt.

Vorgehen

Bedingungen lesen, bevor wir vergleichen.

Lage klären

Status, Verwendung, geplante oder mögliche Auslandsverwendungen, dienstliche und private Risiken – Fallschirmsprung, Tauchen, Schießen, Kampfsport, Motorrad. Diese Angaben entscheiden darüber, welche Tarife überhaupt in Frage kommen.

Steht eine Versetzung nach Litauen an, zählt das besonders: Der Dienst dort gilt versorgungsrechtlich als besondere Auslandsverwendung. Was das für Einsatzklauseln heißt, steht im Ratgeber Versetzung nach Litauen: welche Versicherungen du vorher prüfst.

Bestand prüfen

Falls du schon eine Unfallversicherung hast: Wir lesen die Einsatzklausel, die Gliedertaxe, den Mitwirkungsanteil und die Fristen. Häufig ist ein vorhandener Vertrag nicht schlecht, sondern nur an einer Stelle blind.

Vergleichen

Nicht über den Beitrag, sondern über die Bedingungen. Wir sagen dir, welche Gesellschaft Einsätze wie behandelt und was der Einschluss kostet.

Dokumentieren und begleiten

Du bekommst schriftlich, warum es dieser Vertrag geworden ist. Und wenn etwas passiert, meldest du es uns – die Fristen aus dem Abschnitt oben sind der Grund, warum eine Unfallmeldung nicht warten sollte.

Häufige Fragen

Deine Fragen. Klare Antworten.

Brauche ich als Soldat überhaupt eine private Unfallversicherung?

Die Unfallfürsorge des Dienstherrn greift beim Dienstunfall. Sie greift nicht bei Unfällen in der Freizeit, und eine gesetzliche Unfallversicherung wie bei Arbeitnehmern gibt es für dich nicht. Da der größte Teil aller Unfälle außerhalb des Dienstes passiert, ist das die Lücke, um die es geht.

Zahlt die private Unfallversicherung auch im Auslandseinsatz?

Das hängt vollständig vom Bedingungswerk ab. Viele Tarife schließen Unfälle durch Kriegsereignisse und innere Unruhen aus. Manche mildern das über eine passive Kriegsklausel ab, die aber nur greift, wenn man von der Lage überrascht wird – bei einer planmäßigen Verlegung also gerade nicht. Es gibt Gesellschaften, die Einsätze im Rahmen von UN-, NATO- oder EU-Mandaten einschließen, teils gegen Zuschlag und teils mit Anzeigepflicht vor der Ausreise. Das ist die Frage, die wir bei jedem Vertrag zuerst klären.

Was ist der Unterschied zur Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Unfallversicherung leistet nach einem Unfall. Die Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst – unabhängig davon, ob ein Unfall die Ursache war. Da die meisten Fälle auf Erkrankungen zurückgehen, ersetzt die Unfallversicherung sie nicht.

Sind Unfälle beim Dienstsport oder bei einer Übung mitversichert?

Gegenüber dem Dienstherrn sind das in der Regel Dienstunfälle, weil sie in Ausübung des Dienstes geschehen. Für den privaten Vertrag kommt es darauf an, ob die Tätigkeit unter einen Ausschluss fällt – Fallschirmsprung und bestimmte Tauchgänge etwa werden nicht von jedem Tarif ohne Weiteres mitgetragen. Solche Punkte gehören vor Antragstellung geklärt, nicht danach.

Ich habe schon eine Unfallversicherung. Lohnt sich ein Blick?

Meistens ja, und häufig geht es dabei nicht um einen Wechsel. Die vier Stellen, an denen wir zuerst nachsehen, sind die Einsatzklausel, die Gliedertaxe, der Mitwirkungsanteil und die Fristen für die ärztliche Feststellung. Wenn dort alles passt, sagen wir das auch.

Was passiert, wenn ich aus der Bundeswehr ausscheide?

Der private Vertrag läuft weiter, unabhängig vom Dienstverhältnis. Ändert sich deine berufliche Tätigkeit, kann sich allerdings die Gefahrengruppe ändern – das ist anzeigepflichtig und wirkt sich auf den Beitrag aus, in beide Richtungen. Zum Übergang gehören außerdem Krankenversicherung und Anwartschaft.

Wann liegt eine Wehrdienstbeschädigung vor – und wann nicht?

Seit dem 1. Januar 2025 steht die Definition nicht mehr im Soldatenversorgungsgesetz, sondern in § 3 des Soldatenentschädigungsgesetzes. Erfasst sind dort dienstbezogene Ereignisse: ein Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes, eine Wehrdienstverrichtung, die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse, ein Angriff wegen des dienstlichen Verhaltens oder Status sowie gesundheitsschädigende Verhältnisse und Angriffe bei Kriegshandlungen, Aufruhr oder Unruhen während einer Verwendung im Ausland. Was in der Freizeit passiert, fällt nicht darunter.

Erstgespräch

Lass uns zuerst in deine Einsatzklausel sehen.

Wenn du schon eine Unfallversicherung hast, brauchen wir nur die Bedingungen. Wenn nicht, klären wir vorher, ob eine Unfallversicherung bei dir überhaupt an erster Stelle steht – oder ob die Arbeitskraft zuerst drankommt. Kein Angebot vor der Bestandsaufnahme.

Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei.