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Diensteintritt

Vermögenswirksame Leistungen für Soldaten beantragen

2 Minuten Lesezeit

Rekruten der Bundeswehr in der Grundausbildung – vermögenswirksame Leistungen für Soldaten

Als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat steht dir ein Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen zu. Er kommt über die Bezügeabrechnung – aber nur, wenn du ihn beantragst. Wer das nicht tut, verschenkt ihn Monat für Monat.

Was vermögenswirksame Leistungen sind

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Sparen. Bei der Bundeswehr sind sie tariflich zugesagt und werden zusammen mit den Bezügen ausgezahlt – nicht auf dein Konto, sondern direkt in einen Sparvertrag. Der Zuschuss beträgt 6,65 Euro im Monat.

Das klingt nach wenig. Über eine zwölfjährige Dienstzeit sind es knapp 960 Euro, die du nicht selbst aufbringen musst, zuzüglich dem, was der Sparvertrag daraus macht. Geschenktes Geld schlägt jede Rendite.

Der Antrag ist der ganze Trick

Der Zuschuss läuft nicht automatisch an. Du brauchst zwei Dinge:

  • Einen Sparvertrag, der für vermögenswirksame Leistungen zugelassen ist. Welche Formen das sind, steht unten.
  • Den Antrag bei der zuständigen Bezügestelle, mit der Vertragsnummer und den Daten des Anbieters. Der Anbieter stellt dir dafür eine Bescheinigung aus.

Danach fließt der Zuschuss ohne weiteres Zutun, solange der Vertrag läuft und du im Dienst bist.

Welche Sparformen zugelassen sind

  • Banksparplan. Sicher, planbar, niedrig verzinst. Der Zuschuss ist hier der wesentliche Ertrag.
  • Bausparvertrag. Sinnvoll, wenn eine Immobilie in Reichweite ist. Erst dann spielt er seine Stärke aus.
  • Fondssparplan. Höhere Schwankung, über lange Zeiträume höhere Ertragserwartung. Passt zu einer langen Dienstzeit und gehört in eine Gesamtstrategie, nicht daneben – siehe Vermögensaufbau.
  • Tilgung eines Immobiliendarlehens. Möglich, wenn du bereits finanzierst.

Die Wohnungsbauprämie kommt oben drauf

Wer in einen Bausparvertrag spart und unter den Einkommensgrenzen liegt, kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen. Sie ist eine staatliche Förderung und unabhängig vom Zuschuss des Dienstherrn. Beide Wege lassen sich unter Bedingungen kombinieren; ob sich das für dich lohnt, hängt an deinem zu versteuernden Einkommen und daran, ob du bauen oder kaufen willst.

Die drei Fehler, die wir am häufigsten sehen

  • Nie beantragt. Der häufigste Fall. Der Anspruch besteht, der Zuschuss läuft nicht, und rückwirkend gibt es ihn nicht.
  • Falsche Sparform für das eigene Ziel. Ein Bausparvertrag bei jemandem, der nie bauen wird, ist ein Zuschuss auf einem schlecht verzinsten Konto.
  • Beim Dienstzeitende vergessen. Mit dem Ausscheiden endet der Zuschuss. Was mit dem Vertrag passiert, gehört zu den Dingen, die vor dem Übergang geklärt werden.

Häufige Fragen

Bekomme ich die vermögenswirksamen Leistungen automatisch?

Nein. Du musst einen zugelassenen Sparvertrag abschließen und den Zuschuss bei der Bezügestelle beantragen. Ohne Antrag fließt nichts.

Kann ich den Zuschuss rückwirkend bekommen?

Nein. Er wird ab der Bearbeitung des Antrags gezahlt. Zeit, die ohne Antrag vergangen ist, lässt sich nicht nachholen.

Was passiert mit dem Vertrag am Dienstzeitende?

Der Zuschuss des Dienstherrn endet mit dem Dienstverhältnis. Der Sparvertrag selbst läuft weiter; du kannst ihn selbst besparen, beim neuen Arbeitgeber fortsetzen oder beitragsfrei stellen.

Lohnt sich ein Fondssparplan bei diesem Betrag?

Bei kurzer Restdienstzeit eher nicht, weil Schwankungen nicht ausgeglichen werden können. Bei langer Dienstzeit ist er die Form mit der höchsten Ertragserwartung. Das ist eine Frage der Gesamtstrategie, nicht des Einzelvertrags.

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