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Ruhestand

Pension des Berufssoldaten: wie sich dein Ruhegehalt errechnet

9 Minuten Lesezeit

Schwarze Militaerstiefel stehen neben braunen Zivilschuhen auf dem Boden einer Kasernenstube

Dein Ruhegehalt als Berufssoldat sind 1,79375 Prozent für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, höchstens 71,75 Prozent deiner letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Diese eine Zeile steht in § 40 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes und beantwortet die Frage schon zur Hälfte.

Die andere Hälfte steckt in zwei Größen, die fast jeder unterschätzt: was überhaupt als ruhegehaltfähige Dienstzeit zählt, und was als ruhegehaltfähige Dienstbezüge gilt. Dieser Beitrag rechnet beides durch, zeigt die Altersgrenzen, die deinen Satz erhöhen, und nennt vier Fehler, die in der Praxis Geld kosten. Am Ende kannst du deine eigene Zahl überschlagen.

Wie das Ruhegehalt entsteht

§ 28 SVG macht es kurz: Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. Zwei Größen, ein Produkt.

Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 29 Abs. 1 SVG) sind dein Grundgehalt und der Familienzuschlag bis Stufe 1, dazu die Bezüge, die das Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet. Nicht jede Zulage zählt mit. Und dann steht in § 29 Abs. 1 Satz 2 ein Halbsatz, den kaum jemand kennt: Die Summe wird mit dem Faktor 0,9901 vervielfältigt. Rund ein Prozent geht ab, bevor überhaupt gerechnet wird. Dein aktuelles Grundgehalt nach Dienstgrad und Stufe zeigt der Bundeswehr-Gehaltsrechner.

Die ruhegehaltfähige Dienstzeit (§ 31 SVG) ist im Grundsatz deine Wehrdienstzeit. Nicht mitgezählt werden unter anderem Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge — es sei denn, der Urlaub wurde schriftlich als im dienstlichen Interesse liegend anerkannt und du hast für die Dauer monatlich einen Versorgungszuschlag von 30 Prozent gezahlt. Teilzeit zählt anteilig.

Wen es betrifft — und wen nicht

Die Antwort fällt je nach Status vollständig anders aus. Das ist der häufigste Grund, warum Soldaten falsche Zahlen im Kopf haben: Sie lesen etwas, das für eine andere Statusgruppe gilt.

Status Was du im Ruhestand bekommst Norm
Berufssoldat Ruhegehalt, lebenslang §§ 28 ff. SVG
Soldat auf Zeit kein Ruhegehalt, sondern Übergangsgebührnisse für eine befristete Dauer § 16 SVG
Freiwillig Wehrdienstleistende weder noch —

Wenn du Soldat auf Zeit bist, ist dieser Beitrag nicht deiner. Deine Zahlen stehen in Übergangsgebührnisse Bundeswehr: Rechner, Höhe, Dauer — dort gilt eine Staffel nach Dienstjahren, kein Prozentsatz je Jahr.

Die Zahlen: Steigerungssatz, Höchstsatz, Altersgrenzen

Je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit wächst dein Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozentpunkte. Angefangene Jahre zählen anteilig; das Gesetz rechnet mit 365 Tagen je Jahr und rundet kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen (§ 40 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 SVG).

Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent. Er ist nach genau 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Jedes weitere Jahr erhöht das Ruhegehalt nicht mehr.

Auslandsverwendung: bis zum Doppelten

Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung können bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie insgesamt mindestens 180 Tage und jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben (§ 39 Abs. 2 Satz 3 SVG). Dazu zählt seit einer Feststellung des Verteidigungsministeriums vom März 2025 auch der Dienst bei der Brigade in Litauen (§ 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a SVG). Drei Jahre dort können sich also wie bis zu sechs Jahre auswirken. Der Höchstsatz von 71,75 Prozent bleibt die Grenze. Was die Verwendung sonst bedeutet, steht im Ratgeber Bundeswehr in Litauen.

Die Altersgrenze erhöht deinen Satz — sie kürzt ihn nicht

Hier wird regelmäßig falsch gerechnet. Wer wegen einer besonderen Altersgrenze unterhalb des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt wird, bekommt keinen Abschlag, sondern nach § 40 Abs. 2 und 3 SVG etwas dazu. Das ist der Ausgleich dafür, dass viele Laufbahnen die 40 Dienstjahre gar nicht erreichen können.

Wichtig ist die Abgrenzung: Das gilt für das Erreichen der Altersgrenze. Wer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig ausscheidet, wird sehr wohl gekürzt — nach § 40 Abs. 8 SVG um 3,6 Prozent für jedes Jahr vor der für ihn geltenden Altersgrenze, höchstens jedoch um 10,8 Prozent. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einer Wehrdienstbeschädigung, entfällt diese Minderung.

Die Erhöhung beträgt 12,55625 Prozent bei einer Altersgrenze von 53 Jahren und vermindert sich um 1,79375 Prozent für jedes Jahr, um das deine Altersgrenze darüber liegt. Der Deckel von 71,75 Prozent bleibt bestehen.

Dienstgradgruppe Besondere Altersgrenze Erhöhung
Berufsunteroffiziere 55 8,97 %
Hauptleute, Oberleutnante, Leutnante 56 7,18 %
Majore und Stabshauptleute 59 1,79 %
Oberstleutnante 61 keine
Offiziere des Sanitäts-, Militärmusik- und Geoinformationsdienstes 62 keine

Die Erhöhungswerte sind auf zwei Stellen gerundet. Das Gesetz rechnet exakt: 12,55625 % bei Altersgrenze 53, minus 1,79375 % je Jahr darüber (§ 40 Abs. 3 SVG).

Die Altersgrenzen stehen in § 45 Abs. 2 SG. Oberstleutnante und der Sanitätsdienst gehen leer aus, weil ihre Grenze nicht unter 60 liegt — das ist die Bedingung des § 40 Abs. 2 SVG. Die allgemeinen Altersgrenzen nach § 45 Abs. 1 SG sind 65 Jahre für Generale, Oberste und die Offiziere des Sanitäts-, Militärmusik- und Geoinformationsdienstes sowie 62 Jahre für alle übrigen Berufssoldaten.

Für Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet wurden, gilt ein eigener Weg mit 16,86131 Prozent und einer zusätzlichen Minderung nach dem 45. Lebensjahr (§ 40 Abs. 4 SVG). Diese Gruppe rechnet der Rechner unten bewusst nicht mit.

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Rechner

Ruhegehalt als Berufssoldat überschlagen

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Bestimmt die Altersgrenze nach § 45 SG und damit die Erhöhung nach § 40 Abs. 3 SVG.
Volle Jahre. Grundsatz ist die Wehrdienstzeit (§ 31 SVG).
Angefangene Jahre zählen anteilig mit (§ 40 Abs. 1 S. 2 SVG).
Brutto im Monat: Grundgehalt plus Familienzuschlag bis Stufe 1. Der gesetzliche Faktor 0,9901 (§ 29 Abs. 1 S. 2 SVG) ist unten schon eingerechnet.
71,75 %Ruhegehaltssatz (§ 40 SVG)
3.552 €monatliches Ruhegehalt, brutto
+ 7,18Prozentpunkte Erhöhung (§ 40 Abs. 3 SVG)

Überschlag für den Ruhestand wegen Erreichens einer Altersgrenze, keine Versorgungsauskunft. Verbindlich setzt die zuständige Stelle fest; die Versorgungsauskunft regelt § 63 SVG. Nicht abgebildet sind die Minderung bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit (§ 40 Abs. 8 SVG), der einstweilige Ruhestand (§ 40 Abs. 7 SVG), die Sonderregel für Kampfflugzeugführerinnen und -führer (§ 40 Abs. 4 SVG), die Minderung der Erhöhung bei Zurruhesetzung mehr als zwei Jahre nach dem frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 40 Abs. 3 S. 3 SVG) sowie die vorübergehende Erhöhung nach § 41 SVG.

Das Ergebnis ist ein Überschlag, keine Festsetzung. Verbindlich rechnet die zuständige Stelle; deinen Anspruch auf eine Versorgungsauskunft regelt § 63 SVG.

Vier Fehler, die in der Praxis Geld kosten

1. Den Faktor 0,9901 übersehen

Er steht in einem Halbsatz am Ende von § 29 Abs. 1 SVG und fehlt in vielen Überschlagsrechnungen. Bei 3.500 Euro Ruhegehalt sind das rund 35 Euro im Monat, die in der eigenen Planung zu viel stehen.

2. Einen Pensionsrechner für Beamte benutzen

Rechner, die Beamte, Richter und Soldaten gemeinsam abdecken, ziehen beim Ausscheiden vor der Altersgrenze meist einen Abschlag ab. Für den Altersgrenzen-Fall eines Berufssoldaten ist das zu deinen Ungunsten falsch, weil § 40 Abs. 3 SVG dort eine Erhöhung vorsieht. Prüfe bei jedem Rechner, ob er zwischen Altersgrenze (Erhöhung, § 40 Abs. 3) und Dienstunfähigkeit (Minderung, § 40 Abs. 8) unterscheidet.

3. Die Zweijahresfrist nach § 30 SVG

Hast du die Dienstbezüge deines letzten Dienstgrades nicht mindestens zwei Jahre erhalten, sind nur die Bezüge des vorletzten Dienstgrades ruhegehaltfähig. Eine Beförderung achtzehn Monate vor dem Ruhestand erhöht dein Ruhegehalt also nicht. Ausnahme: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Wehrdienstbeschädigung (§ 30 Abs. 2 SVG).

4. Sich auf die Mindestversorgung verlassen

§ 40 Abs. 5 SVG sichert mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu, ersatzweise 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, falls das günstiger ist. Satz 4 nimmt davon aber alle aus, die weniger als fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit zurückgelegt haben.

Was neben dem Ruhegehalt noch kommt

Der einmalige Ausgleich nach § 53 SVG. Wer als Berufssoldat vor Vollendung des 67. Lebensjahres nach § 44 Abs. 1 oder 2 SG in den Ruhestand tritt, erhält neben dem Ruhegehalt eine einmalige Zahlung: das Fünffache der Dienstbezüge des letzten Monats, höchstens 4.091 Euro. Der Betrag verringert sich um ein Fünftel für jedes Dienstjahr, das über das vollendete 62. Lebensjahr hinaus geleistet wird. Ausgezahlt wird er in einer Summe beim Eintritt in den Ruhestand. Neben einer einmaligen Unfallentschädigung (§ 84 SVG) oder einer einmaligen Entschädigung (§ 85 SVG) gibt es ihn nicht.

Die vorübergehende Erhöhung nach § 41 SVG. Der Ruhegehaltssatz steigt zeitweise um 0,95667 Prozentpunkte je Jahr, wenn du bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 60 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hast und deinen Ruhegehaltssatz von 66,97 Prozent noch nicht erreicht hast. Drei Voraussetzungen, die gemeinsam vorliegen müssen — deshalb steht das hier und nicht im Rechner.

Die Lücke, über die niemand gern spricht

71,75 Prozent sind der Höchstsatz, und er setzt 40 Dienstjahre voraus. Selbst wer ihn erreicht, hat im Ruhestand rund ein Viertel weniger als zuletzt im Dienst. Wer mit 24 Jahren Dienstzeit in den Ruhestand geht, steht bei etwa 43 Prozent plus Erhöhung.

Dazu kommt ein Punkt, der nichts mit dem Ruhegehalt zu tun hat und trotzdem den Unterschied macht: Die truppenärztliche Versorgung und die freie Heilfürsorge enden mit der Dienstzeit. Im Ruhestand trägst du Beiträge, die du im Dienst nie gesehen hast. Beides gehört in dieselbe Rechnung.

Das ist keine Aufforderung, jetzt etwas abzuschließen. Es ist der Grund, warum du deine Zahl kennen solltest, bevor jemand anderes sie dir nennt.

Zeitplan: wann du was klären solltest

Zeitpunkt Was ansteht
Laufend Beurlaubungen ohne Dienstbezüge prüfen: anerkannt und Versorgungszuschlag gezahlt? Sonst fehlt die Zeit später (§ 31 Abs. 1 SVG).
Bei jeder Beförderung Zwei-Jahres-Frist im Blick behalten (§ 30 SVG).
Rund 5 Jahre vorher Versorgungsauskunft nach § 63 SVG anfordern. Sie nennt deine anerkannte Dienstzeit — die Größe, die du selbst am schlechtesten schätzen kannst.
Rund 2 Jahre vorher Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit nach dem Dienst klären.

Häufige Fragen

Wie viele Dienstjahre brauche ich für den Höchstsatz?

Genau 40 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit. 40 mal 1,79375 Prozent ergibt 71,75 Prozent, und das ist zugleich die Obergrenze nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SVG. Weitere Dienstjahre erhöhen das Ruhegehalt nicht mehr.

Bekomme ich einen Abschlag, wenn ich mit 55 in den Ruhestand gehe?

Wenn du mit 55 deine besondere Altersgrenze erreichst: nein. Du erhältst nach § 40 Abs. 2 und 3 SVG sogar eine Erhöhung des Ruhegehaltssatzes um 8,96875 Prozent. Ein Abschlag entsteht nur, wenn du vor deiner Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit ausscheidest — dann 3,6 Prozent je Jahr, höchstens 10,8 Prozent (§ 40 Abs. 8 SVG), und auch das nicht bei einer Wehrdienstbeschädigung.

Zählt eine Beförderung kurz vor dem Ruhestand noch?

Nur, wenn du die Dienstbezüge des neuen Dienstgrades mindestens zwei Jahre erhalten hast. Andernfalls sind nach § 30 Abs. 1 SVG die Bezüge des vorletzten Dienstgrades ruhegehaltfähig. Eine Ausnahme gilt bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Wehrdienstbeschädigung.

Was sind ruhegehaltfähige Dienstbezüge genau?

Grundgehalt, Familienzuschlag bis Stufe 1 und die Bezüge, die das Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet (§ 29 Abs. 1 SVG). Die Summe wird anschließend mit dem Faktor 0,9901 vervielfältigt. Nicht jede Zulage zählt mit.

Gibt es ein Mindestruhegehalt?

Ja. Nach § 40 Abs. 5 SVG beträgt es mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, ersatzweise 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, falls das günstiger ist. Es gilt allerdings nicht, wenn die ruhegehaltfähige Dienstzeit weniger als fünf Jahre beträgt.

Bin ich als Soldat auf Zeit auch gemeint?

Nein. Soldaten auf Zeit erhalten kein Ruhegehalt, sondern Übergangsgebührnisse nach § 16 SVG — eine befristete Zahlung, deren Dauer sich nach einer Staffel der Dienstjahre richtet. Die Berechnung ist eine völlig andere.

Wer sagt mir verbindlich, wie hoch meine Pension wird?

Die zuständige Stelle. Deinen Anspruch auf eine Versorgungsauskunft regelt § 63 SVG. Jeder Rechner — auch der auf dieser Seite — ist ein Überschlag und ersetzt diese Auskunft nicht.

Zählen Beurlaubungen ohne Dienstbezüge mit?

Grundsätzlich nicht. Sie können aber berücksichtigt werden, wenn spätestens bei Beendigung des Urlaubs schriftlich oder elektronisch anerkannt wurde, dass er dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient, und wenn du für die Dauer monatlich im Voraus einen Versorgungszuschlag von 30 Prozent gezahlt hast (§ 31 Abs. 1 SVG).

Wenn du deine Zahl einordnen lassen willst

Wir rechnen deine Versorgungslage mit dir durch und prüfen, was davon offenbleibt. Ohne Produktvorschlag im ersten Gespräch.

Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.

Rechtsstand: 21.09.2026, Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung von 2025 und Soldatengesetz. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die Festsetzung der zuständigen Stelle.

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