Versetzung und Einsatz
Auslandseinsatz oder Versetzung: Was du vorher für deine Familie regelst
Gehört zu Station 5 deines Dienstwegs: Versetzung und EinsatzEin Auslandseinsatz und eine Versetzung ins Ausland klingen ähnlich, lösen für deine Familie aber ganz verschiedene Aufgaben aus. Im Einsatz bleibt sie zu Hause, und du musst regeln, wer dort für dich handeln kann. Bei einer Versetzung zieht sie oft mit, und es geht um Umzug, Wohnung und Verträge im neuen Land.
Wo die Bundeswehr dauerhaft im Ausland stationiert ist, zeigt die Übersicht der Auslandsstandorte. Eigene Seiten gibt es für die USA und Frankreich.
Dieser Beitrag trennt die beiden Fälle, nennt die Zahlungen, die jeweils dazugehören, und zeigt je Fall, was vor der Abreise erledigt sein sollte.
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden
Das Besoldungsrecht unterscheidet zwei Arten, im Ausland Dienst zu tun. Daran hängt, welches Geld du bekommst.
| Begriff | Was gemeint ist | Geld | Norm |
|---|---|---|---|
| Besondere Verwendung im Ausland (Einsatz) | Verwendung im Rahmen einer Maßnahme mit internationaler Grundlage, zum Beispiel auf Beschluss der Bundesregierung | Auslandsverwendungszuschlag je Tag | § 56 BBesG |
| Allgemeine Verwendung im Ausland (Versetzung) | Dienstort und Wohnsitz im Ausland | Auslandsdienstbezüge: Auslandszuschlag und Mietzuschuss | § 52 BBesG |
| Kommandierung über drei Monate | befristet ins Ausland abgeordnet oder kommandiert | wie Versetzung | § 52 Abs. 3 BBesG |
Der dritte Begriff kommt aus dem Versorgungsrecht: die besondere Auslandsverwendung im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes. Dazu zählt jeder mandatierte Einsatz. Dazu kann aber auch eine Versetzung zählen, wenn das Ministerium eine gesteigerte Gefährdungslage festgestellt hat, die der eines Einsatzes vergleichbar ist (§ 87 Abs. 1 SVG). Für die Brigade in Litauen ist das nach Angaben des Deutschen BundeswehrVerbands per Erlass vom 19. März 2025 geschehen. Besoldungsrechtlich bleibt Litauen trotzdem eine Versetzung.
Die besondere Auslandsverwendung entscheidet, ob bei einem Unfall die Einsatzversorgung greift. Und viele private Versicherungsverträge knüpfen ihre Ausschlüsse an genau solche Begriffe.
Einsatz: Die Familie bleibt zu Hause
Im Einsatz bekommst du zusätzlich zu deinen Bezügen den Auslandsverwendungszuschlag. Er wird für jeden Tag der Verwendung gezahlt und deckt die Mehraufwendungen und Belastungen des Einsatzes ab (§ 56 Abs. 3 BBesG). Es gibt sechs Stufen, von 54 Euro am Tag in Stufe 1 bis 153 Euro am Tag in der höchsten Stufe (§ 3 AuslVZV, § 56 Abs. 3 BBesG). Welche Stufe gilt, wird je Einsatz festgesetzt. Bezüge für eine Tätigkeit im Ausland sind steuerfrei, soweit sie über dem liegen, was du im Inland bekämst (§ 3 Nr. 64 EStG).
Einsatzzeiten wirken auch auf die Altersversorgung. Für Berufssoldaten kann die Zeit einer besonderen Auslandsverwendung bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit zählen (§ 39 Abs. 2 SVG). Soldaten auf Zeit bekommen Zuschläge an Entgeltpunkten in der Rentenversicherung, 0,18 je Einsatzmonat (§ 76e SGB VI). Beides setzt voraus, dass die Einsätze insgesamt mindestens 180 Tage und jeweils mindestens 30 Tage am Stück gedauert haben.
Wer zu Hause für dich handelt
Die größere Aufgabe liegt bei der Familie. Du bist Wochen oder Monate kaum erreichbar. Ohne Vollmacht darf dein Ehepartner im Notfall nur wenig für dich regeln. Das Notvertretungsrecht für Ehegatten gilt nur für die Gesundheitssorge und endet spätestens nach sechs Monaten (§ 1358 BGB). Konto, Mietvertrag, Behörden und Versicherungen deckt es nicht ab.
Deshalb gehören vor jedem Einsatz geordnet:
- eine Vorsorgevollmacht für alle Bereiche, nicht nur für die Gesundheit
- eine Patientenverfügung
- bei Kindern eine Sorgerechtsverfügung
- Zugänge zu Konten und Verträgen an einem Ort, den deine Vertrauensperson kennt
Die Bundeswehr stellt dafür die Vorlage „Kaltstartakte“ bereit. Was hineingehört und in welcher Reihenfolge du vorgehst, steht im Beitrag Kaltstartakte und Vorsorgevollmacht.
Was deine Familie absichert, wenn etwas passiert
Ein Unfall im Dienst während eines Einsatzes ist ein Einsatzunfall (§ 87 Abs. 2 SVG). Dann gilt die Einsatzversorgung mit Hinterbliebenenversorgung, Unfallruhegehalt und einmaliger Entschädigung (§ 87 SVG). Was deine Familie dann bekäme, erklärt der Beitrag Soldatenentschädigungsgesetz: Was deine Familie bekommt.
Private Verträge sind eine andere Frage. Dienstunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Risikolebensversicherungen enthalten oft Klauseln zu Kriegsereignissen oder Auslandseinsätzen. Sie unterscheiden sich stark von Vertrag zu Vertrag. Lies sie vor dem Einsatz, nicht danach. Worauf du achtest, erklärt unser Beitrag zur Kriegsklausel.
Versetzung: Die Familie zieht mit
Bei einer Versetzung ins Ausland bekommst du Auslandsdienstbezüge, wenn Dienstort und Wohnsitz im Ausland liegen. Sie bestehen aus Auslandszuschlag und Mietzuschuss (§ 52 Abs. 1 BBesG). Der Auslandszuschlag richtet sich unter anderem nach dem Dienstort, deinem Grundgehalt und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen, also auch nach deiner Familie (§ 53 Abs. 1 BBesG). Der Mietzuschuss erstattet 90 Prozent des Betrags, um den deine Miete einen Eigenanteil übersteigt (§ 54 Abs. 1 BBesG). Die Rechnung im Detail steht im Beitrag Mietzuschuss im Ausland.
Für den Umzug gibt es Umzugskostenvergütung. Wie viel, hängt an der Zusage. Steht von vornherein fest, dass die Verwendung nicht länger als zwei Jahre dauert, gibt es nur eine eingeschränkte Vergütung (§ 26 AUV). Die Einzelheiten stehen im Beitrag Umzug ins Ausland.
Zieht die Familie nicht mit und behältst du deine Wohnung in Deutschland, kommt das Auslandstrennungsgeld in Frage. Berechtigt sind Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, in der Regel, wenn sie mit Ehepartner, Lebenspartner oder Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 3 Abs. 1, § 4 ATGV). Mehr dazu im Beitrag Auslandstrennungsgeld.
Verträge im neuen Land
Mit dem Umzug ändern sich die Risiken im Alltag. Prüfe vor der Abreise, ob deine Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Verträge im Zielland gelten und ob du einen Umzug dem Versicherer melden musst. Klär für Partner und Kinder, wie sie im Ausland krankenversichert sind. Die Frage nach Einsatz-Klauseln stellt sich auch hier, wenn die Versetzung versorgungsrechtlich als besondere Auslandsverwendung gilt. Für Litauen haben wir das Vertrag für Vertrag im Beitrag Versicherungen vor der Versetzung nach Litauen durchgesehen.
Was du je Fall vor der Abreise erledigst
| Aufgabe | Einsatz | Versetzung |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung | vor jedem Einsatz prüfen | vor dem Umzug prüfen |
| Kaltstartakte ausfüllen und hinterlegen | ja | ja |
| Einsatz- und Kriegsklauseln in DU, BU, Unfall, Risikoleben lesen | ja | ja, wenn besondere Auslandsverwendung |
| Bezugsrechte in Lebensversicherungen prüfen | ja | ja |
| Umzugskostenzusage und Mietzuschuss klären | entfällt | ja |
| Auslandstrennungsgeld prüfen, wenn die Familie bleibt | entfällt | ja |
| Haftpflicht, Hausrat, Kfz ans Zielland anpassen | entfällt | ja |
| Krankenversicherung von Partner und Kindern klären | unverändert | ja |
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Auslandseinsatz und Versetzung ins Ausland?
Im Einsatz, der besonderen Verwendung im Ausland, bekommst du den Auslandsverwendungszuschlag je Tag (§ 56 BBesG). Bei einer Versetzung mit Wohnsitz im Ausland bekommst du Auslandsdienstbezüge aus Auslandszuschlag und Mietzuschuss (§ 52 BBesG). Im Einsatz bleibt die Familie meist zu Hause, bei einer Versetzung zieht sie oft mit.
Wie hoch ist der Auslandsverwendungszuschlag?
Es gibt sechs Stufen, von 54 Euro bis 153 Euro am Tag (§ 3 AuslVZV, § 56 BBesG). Die Stufe wird für jeden Einsatz festgesetzt. Der Zuschlag wird für jeden Tag der Verwendung gezahlt.
Darf meine Frau im Einsatzfall für mich entscheiden?
Ohne Vollmacht nur, wenn du selbst bewusstlos oder so krank bist, dass du nicht entscheiden kannst. Dann nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate (§ 1358 BGB). Bist du im Einsatz nur abwesend, gilt das nicht. Für Konto, Wohnung, Behörden und Versicherungen braucht sie eine Vorsorgevollmacht.
Zählt der Einsatz für meine Pension?
Für Berufssoldaten kann die Einsatzzeit bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit zählen (§ 39 Abs. 2 SVG). Soldaten auf Zeit bekommen Zuschläge an Entgeltpunkten in der Rente (§ 76e SGB VI). In beiden Fällen müssen es insgesamt mindestens 180 Einsatztage sein, jeder Einsatz mindestens 30 Tage am Stück.
Gilt meine Versicherung im Einsatz?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Verträge enthalten Klauseln zu Kriegsereignissen oder Auslandseinsätzen, mit sehr unterschiedlichem Wortlaut. Lies die Bedingungen vor dem Einsatz und lass dir Unklares vom Versicherer schriftlich bestätigen.
Bekomme ich Trennungsgeld, wenn meine Familie in Deutschland bleibt?
Bei einer Versetzung kann Auslandstrennungsgeld zustehen, wenn du mit Familie in häuslicher Gemeinschaft lebst und die Wohnung in Deutschland behältst (§ 4 ATGV). Ob es gezahlt wird, hängt auch an deiner Umzugskostenzusage.
Vor der Abreise einmal durchgehen
Wir lesen deine Verträge gegen den Einsatz oder die Versetzung, sagen dir, wo ein Ausschluss greift, und was du anpassen solltest. Die Dokumente für deine Familie beschreibt unsere Seite Vorsorge und Notfallplanung für Soldaten.
Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.
Rechtsstand: 27.09.2026, Bundesbesoldungsgesetz, Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (Fassung vom 6.3.2025), Soldatenversorgungsgesetz, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einkommensteuergesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Auslandsumzugskostenverordnung, Auslandstrennungsgeldverordnung. Feststellung der gesteigerten Gefährdungslage für Litauen per Erlass des BMVg vom 19.03.2025 nach Angaben des Deutschen BundeswehrVerbands. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Bedingungen deiner Verträge und die Entscheidung der zuständigen Stellen.
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