Berufssoldat
Kleine oder große Anwartschaft: was Soldaten wirklich unterscheiden müssen
Eine Anwartschaft hält fest, wie gesund du heute bist, damit eine spätere private Krankenversicherung nicht mit deinem Zustand von morgen rechnet. Ob du sie brauchst und in welcher Form, hängt weniger vom Produkt ab als von deinem Status: Für Berufssoldaten ist sie fast immer sinnvoll, für Soldaten auf Zeit oft nicht.
Den Ausschlag gibt das Gesetz. Die freie Heilfürsorge endet mit dem letzten Diensttag. Was danach kommt, regeln das Soldatengesetz, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und die Bundesbeihilfeverordnung, und zwar für Berufssoldaten ganz anders als für Soldaten auf Zeit. Dieser Beitrag geht beide Wege durch und sagt, wann welche Anwartschaft passt und wann gar keine.
Was eine Anwartschaft sichert
Eine private Krankenversicherung kalkuliert deinen Beitrag aus zwei Größen: deinem Alter beim Eintritt und deinem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Beide werden einmal festgestellt und gelten dann für die Dauer des Vertrags.
Die Anwartschaft zieht diese Feststellung vor. Du stellst den Antrag während der Dienstzeit, der Versicherer prüft deine Gesundheit jetzt, und der Vertrag ruht, bis du ihn brauchst. Während der Anwartschaft bekommst du keine Leistungen, das übernimmt ja die Heilfürsorge. Was später an Diagnosen dazukommt, spielt beim Umstellen auf den vollen Schutz keine Rolle mehr.
Dazu gehört ein Begriff, der den Unterschied zwischen klein und groß erklärt: die Alterungsrückstellung. Private Krankenversicherer müssen einen Teil deines Beitrags in jungen Jahren zurücklegen, damit er im Alter nicht allein wegen des Alters steigt (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 VAG). Wer diese Rücklage während der Wartezeit weiter aufbaut, behält sein Eintrittsalter. Wer das nicht tut, wird später nach dem dann erreichten Alter eingestuft.
Klein oder groß: der Unterschied in einer Tabelle
| Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft | |
|---|---|---|
| Gesundheitszustand gesichert | ja | ja |
| Eintrittsalter gesichert | nein, eingestuft wird nach dem Alter bei Aktivierung | ja |
| Alterungsrückstellung wird aufgebaut | nein | ja |
| Kosten, erfahrungsgemäß | etwa 5 bis 10 Prozent des Tarifbeitrags | etwa 30 bis 45 Prozent des Tarifbeitrags |
| Laufzeit | in manchen Tarifen begrenzt, zum Beispiel auf zehn Jahre | in der Regel ohne Begrenzung |
| Passt, wenn | unklar ist, ob du die private Versicherung überhaupt brauchst, oder die Wartezeit kurz ist | feststeht, dass du privat versichert sein wirst, und bis dahin viele Jahre liegen |
Die Prozentsätze sind Erfahrungswerte, kein Preisversprechen. Sie hängen vom Tarif ab, auf den die Anwartschaft läuft. Die Rechnung dahinter ist einfach: Die kleine kostet wenig, und du zahlst den Unterschied später, weil der Beitrag nach dem höheren Alter berechnet wird. Je länger die Wartezeit, desto größer der Nachschlag. Bei wenigen Jahren fällt er gering aus. Bei zwanzig Jahren bis zur Pension ist er der eigentliche Posten.
Berufssoldaten: Warum die Antwort fast immer „groß“ lautet
Als Berufssoldat im Ruhestand bist du beihilfeberechtigt. § 31 Abs. 2 Nr. 2 SG erklärt die Bundesbeihilfeverordnung für Versorgungsempfänger mit Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten für anwendbar. Der Bemessungssatz beträgt dann 70 Prozent (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV). Die übrigen 30 Prozent musst du selbst versichern.
Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung ist dabei verschlossen. Wer als Berufssoldat Anspruch auf Ruhegehalt und Beihilfe hat, ist dort versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Nr. 2 SGB V). Es bleibt also nur eine private Restkostenversicherung, und die prüft bei Abschluss Alter und Gesundheit. Wer sie erst mit Mitte fünfzig beantragt, bringt beides mit: das hohe Eintrittsalter und alles, was eine lange Dienstzeit an Befunden hinterlassen hat.
Deshalb ist die große Anwartschaft hier der Normalfall. Sie läuft auf den beihilfekonformen Tarif, also auf die 30 Prozent, die später tatsächlich zu versichern sind. Damit sinkt auch ihr Preis: Die Prozentsätze beziehen sich auf den Beitrag dieses Restkostentarifs, nicht auf eine volle Krankenversicherung.
Soldaten auf Zeit: Die Tür zur gesetzlichen Kasse steht offen
Für Soldaten auf Zeit sieht die Lage anders aus. Seit Ende 2018 gibt es ein eigenes Beitrittsrecht: Wer ab dem 31. Dezember 2018 als Soldat auf Zeit aus dem Dienst ausgeschieden ist, kann der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten, ohne Vorversicherungszeit (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V). Der Beitritt muss der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden angezeigt werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V).
Dazu kommt der Zuschuss. Während du Übergangsgebührnisse beziehst, trägt der Bund die Hälfte deiner Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 18 Abs. 1 SVG). Für eine private Versicherung gibt es ebenfalls einen Zuschuss, nach einer eigenen Rechnung und höchstens in Höhe der Hälfte deines Beitrags (§ 18 Abs. 2 SVG). Wie lange du Übergangsgebührnisse bekommst, hängt von deiner Dienstzeit ab.
Für die Anwartschaft heißt das: Wer nach dem Dienst als Angestellter in die gesetzliche Kasse geht und dort bleiben will, braucht keine. Für die übrigen Wege sieht es so aus:
| Dein Weg nach dem Dienst | Anwartschaft? | Warum |
|---|---|---|
| Angestellt, dauerhaft gesetzlich versichert | nein | Die gesetzliche Kasse nimmt dich ohne Gesundheitsprüfung (§ 9 SGB V) |
| Verbeamtung, etwa bei Polizei, Zoll oder Justiz | ja, auf den Beihilfetarif | Beamte des Bundes erhalten 50 Prozent Beihilfe (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV), der Rest wird privat versichert |
| Selbstständigkeit | ja | Privat versichert heißt: Gesundheitsprüfung zum Zeitpunkt des Wechsels |
| Angestellt mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze | eher klein | Du bist versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und kannst wählen, ob du wechselst |
| Weg noch offen | klein | Sie hält die Tür offen, ohne viel zu kosten, und lässt sich bei Eintritt in die gesetzliche Kasse rückwirkend kündigen |
Beim Weg in die Verbeamtung gibt es ein Sicherheitsnetz: Viele private Krankenversicherer nehmen neue Beamte über eine Öffnungsaktion auch mit Vorerkrankungen auf, mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent. Das ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Branche, kein Gesetz. Sie gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung und nur für den Grundtarif. Wer gesund in die Anwartschaft geht, braucht dieses Netz nicht und zahlt keinen Zuschlag, der ein Leben lang bleibt.
Der Fehler, der am meisten kostet: kündigen statt ruhen lassen
Wer vor dem Dienst schon privat versichert war, zum Beispiel als Kind eines Beamten über die Beihilfe der Eltern, steht am Diensteintritt vor einer Entscheidung. Die Heilfürsorge übernimmt, der Vertrag wirkt überflüssig und wird gekündigt. Das rächt sich oft erst Jahre später.
Das Gesetz gibt dir das Recht, einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen (§ 204 Abs. 5 VVG). Damit bleiben die Gesundheitsprüfung von damals und die bisher angesparte Rückstellung erhalten. Wer stattdessen ganz kündigt, stellt später einen neuen Antrag, und der Versicherer fragt nach allem, was in der Dienstzeit passiert ist: Knie, Rücken, Gehör, psychische Belastung nach einem Einsatz. Ob daraus ein Zuschlag, ein Ausschluss oder eine Ablehnung wird, entscheidet sich im Einzelfall. Die Frage stellt sich aber nur, wenn der alte Vertrag weg ist.
Die Sorge, sich mit einer Anwartschaft festzulegen, ist unbegründet. Wirst du später gesetzlich versicherungspflichtig, kannst du die Anwartschaft binnen drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Du zahlst dann nicht doppelt.
Wann du handeln musst
Eine gesetzliche Frist für den Abschluss gibt es nicht. Praktisch bestimmt deine Gesundheit den Zeitpunkt, denn die Anwartschaft sichert den Zustand am Tag der Antragstellung, nicht den vom Diensteintritt. Jeder Befund, der vorher in der Akte steht, geht in die Prüfung ein. Kläre die Frage deshalb, solange nichts Neues dazugekommen ist.
Bleibt es beim Nichtstun, ergibt sich am Tag nach dem letzten Diensttag eine Pflicht. Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss eine private Krankheitskostenversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 193 Abs. 3 VVG). Während der Dienstzeit gilt das nicht, weil die Heilfürsorge dich davon ausnimmt (§ 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG). Wer den Antrag später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht stellt, zahlt einen Prämienzuschlag: einen Monatsbeitrag je angefangenem Monat ohne Versicherung, ab dem sechsten Monat ein Sechstel (§ 193 Abs. 4 VVG).
Die Pflegepflichtversicherung läuft von alldem unabhängig. Sie ist schon während der Dienstzeit Pflicht. Was nach dem Dienst aus ihr wird, hängt davon ab, wo du dann krankenversichert bist.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
Die kleine Anwartschaft sichert deinen Gesundheitszustand. Die große sichert zusätzlich dein Eintrittsalter, weil während der Wartezeit Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Die kleine kostet erfahrungsgemäß etwa 5 bis 10 Prozent des Tarifbeitrags, die große etwa 30 bis 45 Prozent.
Brauche ich als Soldat auf Zeit überhaupt eine Anwartschaft?
Nicht, wenn du nach dem Dienst dauerhaft gesetzlich versichert sein wirst. Soldaten auf Zeit können der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Ausscheiden ohne Vorversicherungszeit freiwillig beitreten, innerhalb von drei Monaten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 6 SGB V). Sinnvoll ist eine Anwartschaft, wenn du Beamter oder selbstständig werden willst oder der Weg noch offen ist.
Welche Anwartschaft brauche ich als Berufssoldat?
In aller Regel die große, auf einen beihilfekonformen Tarif. Im Ruhestand trägt die Beihilfe 70 Prozent (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV), die gesetzliche Krankenversicherung steht dir nicht offen (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V). Die restlichen 30 Prozent versicherst du privat, und die große Anwartschaft hält dafür Gesundheitszustand und Eintrittsalter fest.
Was passiert mit der Anwartschaft, wenn ich doch in die gesetzliche Kasse gehe?
Du kannst sie binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Der Versicherer darf einen Nachweis verlangen; legst du ihn nicht innerhalb von zwei Monaten nach seiner Aufforderung vor, wird die Kündigung unwirksam.
Kann ich eine kleine Anwartschaft später in eine große umstellen?
Das regelt der Tarif, nicht das Gesetz. Manche Tarife sehen die Umstellung ausdrücklich vor, manche nur nach Ablauf einer Höchstlaufzeit der kleinen Anwartschaft. Das Eintrittsalter der großen richtet sich dann nach dem Zeitpunkt der Umstellung. Lass dir die Regel vor Abschluss zeigen.
Ich war vor dem Dienst privat versichert. Soll ich kündigen?
Nicht ohne Prüfung. Du hast das Recht, den gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen (§ 204 Abs. 5 VVG). Damit bleiben die Gesundheitsprüfung von damals und die angesparte Rückstellung erhalten. Eine vollständige Kündigung heißt später: neuer Antrag, neue Prüfung.
Ist es kurz vor dem Dienstzeitende zu spät?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Je kürzer die Wartezeit, desto weniger bringt die große Anwartschaft, weil sich das Eintrittsalter kaum noch verschiebt. Der Gesundheitszustand lässt sich aber bis zum Schluss sichern. Entscheidend ist, was bis zum Antrag an Befunden dazugekommen ist.
Was passiert, wenn ich zum Dienstzeitende gar nichts regle?
Bist du nicht gesetzlich versichert, gilt ab dem Folgetag die Pflicht zur privaten Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG). Beantragst du sie später als einen Monat danach, fällt ein Prämienzuschlag an, ein Monatsbeitrag je angefangenem Monat, ab dem sechsten Monat ein Sechstel (§ 193 Abs. 4 VVG). Als Soldat auf Zeit läuft außerdem die Dreimonatsfrist für den Beitritt zur gesetzlichen Kasse.
Welche Anwartschaft zu dir passt
Laufbahn, geplanter Weg nach dem Dienst und dein Gesundheitszustand heute entscheiden gemeinsam. Wir rechnen beide Varianten gegen den Weg, den du vorhast, und sagen dir auch, wenn du keine brauchst. Mehr zum Anschluss nach dem Dienst steht auf unserer Seite zur Krankenversicherung und Anwartschaft.
Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.
Rechtsstand: 22.09.2026, Soldatengesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Bundesbeihilfeverordnung, Versicherungsvertragsgesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz. Kostenangaben sind Erfahrungswerte und hängen vom Tarif ab. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs und die Entscheidung der zuständigen Stelle.
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