Pflegepflichtversicherung
Pflegepflichtversicherung für Soldaten.
Die truppenärztliche Versorgung deckt die Pflegepflichtversicherung nicht ab. Sie muss separat abgeschlossen und dem Dienstherrn nachgewiesen werden. Wir vergleichen die Tarife der führenden Anbieter und erledigen den Nachweis mit dir.
Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.
Die Lage in Kürze
- Wen es betrifft
- Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Eignungsübende
- Ausgenommen
- Freiwillig Wehrdienstleistende
- Ab wann
- Der Versicherungsschutz muss ab der wirksamen Ernennung bestehen
- Bei Versäumnis
- Bußgeld bis 2.500 Euro (§ 121 SGB XI)

Worum es geht
Warum Soldaten diese Versicherung separat brauchen.
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Seither gilt eine Versicherungspflicht für alle krankenversicherten Personen.
Als Soldatin oder Soldat – unabhängig davon, ob auf Zeit oder als Berufssoldat – erhältst du die truppenärztliche Versorgung. Sie ist faktisch deine Krankenversicherung während der Dienstzeit und ähnelt der Heilfürsorge für Polizeibeamte. Die Pflegepflichtversicherung ist darin nicht enthalten. Sie muss separat abgeschlossen werden. Was nach der Dienstzeit an die Stelle der truppenärztlichen Versorgung tritt, steht unter Krankenversicherung und Anwartschaft.
Der Abschluss ist über die gesetzliche Pflegeversicherung oder über eine private Pflegepflichtversicherung möglich. Welcher Weg günstiger ist, hängt vor allem von Alter, Familienstand und Gesundheitszustand ab – die Systematik dahinter ist unterschiedlich, und genau daraus ergeben sich die Beitragsunterschiede.
Zwei Systeme, zwei Rechenwege
- Gesetzliche Pflegeversicherung: Der Beitrag ist ein Prozentsatz der Bezüge: 3,6 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent, gerechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (Stand 2026). Er steigt also mit dem Dienstgrad.
- Private Pflegepflichtversicherung: Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und ist unabhängig vom Gehalt.
Für die private Pflegepflichtversicherung gelten dabei gesetzliche Leitplanken (§ 110 SGB XI): kein Ausschluss von Vorerkrankungen, keine Staffelung des Beitrags nach Geschlecht oder Gesundheitszustand, Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Nach fünf Jahren Vorversicherungszeit darf der Beitrag den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen.
Daraus folgt: Je jünger und je höher die Bezüge, desto größer fällt der Unterschied aus. Wie groß er in deinem Fall ist, rechnen wir mit den aktuellen Konditionen konkret aus – pauschale Ersparnisversprechen machen wir bewusst nicht. Was aus der Differenz wird, ist dann eine Frage des Vermögensaufbaus.
Die Nachweispflicht
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Eignungsübende sind ab der wirksamen Ernennung verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen und den Nachweis beim Dienstherrn vorzulegen. Eine gesetzliche Schonfrist gibt es nicht: Der Vertrag muss ab dem Tag Leistungen vorsehen, an dem die Versicherungspflicht entsteht (§ 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 1 SGB XI). Praktisch heißt das, sich vor dem Dienstantritt darum zu kümmern.
Wer der Pflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 2.500 Euro (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB XI). Freiwillig Wehrdienstleistende sind von der Pflicht ausgenommen. Damit ist die Nachweispflicht erledigt – die größere Lücke bleibt die Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
Was wir übernehmen
Damit der Nachweis nicht liegen bleibt.
Status klären
Wir prüfen, ob und ab wann die Nachweispflicht für dich gilt.
Tarife vergleichen
Wir vergleichen die Tarife der führenden Anbieter für deine Konstellation.
Nachweis erstellen
Du erhältst die Bescheinigung, die der Dienstherr sehen will.
Bei Statuswechsel anpassen
Bei Übernahme, Versetzung oder Dienstzeitende passen wir an.
Häufige Fragen
Deine Fragen. Klare Antworten.
Bin ich nicht über die truppenärztliche Versorgung abgedeckt?
Nein. Die truppenärztliche Versorgung ersetzt während der Dienstzeit die Krankenversicherung, enthält aber die Pflegepflichtversicherung nicht. Diese musst du separat abschließen.
Ab wann muss der Schutz bestehen?
Ab der wirksamen Ernennung. Eine gesetzliche Schonfrist gibt es nicht, der Vertrag muss ab dem Tag Leistungen vorsehen, an dem die Versicherungspflicht entsteht. Am besten kümmerst du dich vor dem Dienstantritt darum, damit der Nachweis rechtzeitig beim Dienstherrn liegt.
Was passiert, wenn ich den Nachweis nicht erbringe?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit, der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 2.500 Euro (§ 121 SGB XI). Die Versicherungspflicht besteht unabhängig davon weiter.
Gesetzlich oder privat – was ist günstiger?
Das hängt von Alter, Bezügen und Familiensituation ab. Der gesetzliche Beitrag ist ein Prozentsatz der Bezüge, der private richtet sich nach dem Eintrittsalter. Wir rechnen beide Wege mit den aktuellen Konditionen für dich durch.
Gilt das auch für Freiwillig Wehrdienstleistende?
Nein. FWDL sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Was kostet mich die Beratung?
Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.
Weitere Schwerpunkte
Was sonst noch zu deinem Dienstweg gehört.
Erstgespräch
Nachweis fällig? Dann lass uns anfangen.
Wir klären deinen Status, vergleichen die Tarife und sorgen dafür, dass die Bescheinigung rechtzeitig beim Dienstherrn liegt.
Wenn wir deine Anfrage annehmen, ist die Beratung für dich kostenfrei. Im Falle eines Abschlusses werden wir von der Versicherungsgesellschaft vergütet. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem direkten Abschluss – ohne Aufschlag.