Unfallversicherung
Elementarer Bestandteil einer guten Absicherung
Warum ist ein Unfallversicherung so wichtig?
Eine Unfallversicherung ist für Soldaten und Soldatinnen ein elementarer Bestandteil einer guten Absicherung. Aufgrund ihrer Tätigkeit im Dienst, dem hohen Sportanteil sowie der beruflichen Pendelei benötigen sie für den Ernstfall eine Unfallversicherung.
Welche Kosten deckt eine Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung sorgt für eine hohe Einmalzahlung im Falle eines Unfalls. Dabei spielt es keine Rolle ob der Unfall während der Ausübung des Dienstes oder in der Freizeit passiert.
Auszug aus der Absicherung
Unfallversicherung für Soldaten
Gesundheitsschäden
Ersatz der entstandenen Gesundheitsschäden bei rechtmäßiger Verteidigung oder Rettung von Menschen, Tieren und Sachen.
Infektionskrankheiten
Infektionskrankheiten durch Insektenstiche oder Insektenbisse, inklusive bei einem Zeckenstich.
Impfungen
Jegliche Infektionen durch eine Schutzimpfung.
Körperbeschädigung
Verrenkungen eines Gelenks, Zerreißungen oder Zerrungen von Muskeln, Bändern, Sehnen und Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung.
Kostenübernahme
Finanzielle Unterstützung oder komplette Kostenübernahme bei notwendigen Umbaumaßnahmen an häuslicher Wohnung und privatem Auto.
Versorgung von Hinterbliebenen
Die Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall. Hinterbliebene Ehepartner und Kinder des verstorbenen Soldaten / der verstorbenen Soldatin erhalten als laufende Leistung Witwen- oder Witwergeld, an versorgungsberechtigten Waisen beziehungsweise Halbwaisen wird Waisengeld gezahlt.
Assistenceleistungen
Als Assistenceleistung versteht man, alle zusätzlichen Dienstleistungen die man von der Versicherung nach einem Unfall erhält. Wie zum Beispiel eine Haushaltshilfe, Nachhilfeunterricht für die Kinder oder sogar einen Blindenhund.


Besonderheit für Soldaten
Kostenübernahme durch den Bund
Verweigert die Unfallversicherung im Einsatz mit Verweis auf den “Kriegszustand” eine Leistung, greift die Ausfallbürgschaft des Bundes. Der Bund übernimmt die Leistung in angemessenem Rahmen.
Vorraussetzungen
Die Ausfallbürgschaft des Bundes
- Aktive Unfallversicherung, der Soldat ist Versicherungsnehmer
- Auslandseinsatz wurde beim Versicherer rechtzeitig gemeldet
- Die Beiträge wurden vom Soldaten geleistet
Unverbindliche Kontaktaufnahme
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