Dienstunfähigkeit
Verlust der Arbeitskraft bei Soldaten
Dienstunfähigkeit – was bedeutet das genau?
Die Absicherung der Dienstunfähigkeit ist ein Teil einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bietet Schutz bei Verlust der eigenen Arbeitskraft und dauernder Berufsunfähigkeit. Diese Art der Absicherung ist ganz insbesondere für Familien wichtig, wenn der Soldat oder die Soldatin Allein- oder Hauptverdiener*in ist. Sollte eine Immobilienfinanzierung im Hintergrund laufen oder geplant sein, verschärft sich der Bedarf noch, da das finanzielle Kartenhaus komplett auf der Arbeitskraft aufgebaut ist.
Persönlicher Ruin im Falle einer Dienstunfähigkeit
Beim Eintreten einer Dienstunfähigkeit wird eine monatliche Rente (z.B. 1500 €) bis zu einem bestimmten Alter (in der Regel 55./60./65. Lebensjahr) durch die Versicherungsgesellschaft gezahlt. Dieses Geld soll die ausbleibenden Dienstbezüge ausgleichen und somit ein, zumindest finanziell, “normales” weiteres Leben ermöglichen. Doch reicht das wirklich aus? Die Realität bestätigt: Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Altersvorsorge fallen bei Dienstunfähigkeit meist als erstes den Sparmaßnahmen zum Opfer. Von der verdienten Rente bleibt bei einer Dienstunfähigkeit meist nicht viel übrig.

Dienstunfähigkeit – “Und wo steht das?”
Für Berufssoldaten: §44 Soldatengesetz “Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand”
- (3) Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd dienstunfähig ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.
- (4) Die Dienstunfähigkeit wird auf Grund des Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr vom Amts wegen oder auf Antrag gestellt.
Für Soldaten auf Zeit: §55 Soldatengesetz “Entlassung”
- Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist. §44 Abs.3 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend.
Dienstunfähigkeit
Gold
Das Premiummodell umfasst die Absicherung des Lebensstandards bis zum Ende des Arbeitslebens. Als Grundlage der Berechnung der Leistungen dient das Nettogehalt. Hohe Absicherungssummen, hohes Endalter und garantierte Leistungssteigerungen sind die Eckpunkte dieses Schutzes.
Dienstunfähigkeit
Silber
Ziel dieser Variante ist die Absicherung des Existenzminimums. Dazu werden die monatlichen Fixkosten abzüglich eventueller gesetzlicher Renten und Versorgungsleistungen des Dienstherrn als Grundlage der Absicherung herangezogen.
Dienstunfähigkeit
Bronze
Der „besser als Nichts“ Einstieg in den Schutz der Arbeitskraft. Ziel ist zumindest eine Basis für die Zukunft zu errichten. Es wird bei niedriger Absicherungssumme die aktuelle Gesundheit „eingefroren“ um nicht die Chance auf späteren vollwertigen Schutz durch einen Unfall oder Krankheit zu verlieren.
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